Arbeitsunfälle / D-Arzt
D-Arzt der Berufsgenossenschaften:
Versorgung von Arbeits-/Schul- und Wegeunfällen
Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung eines Arbeits-oder Schulunfalls. Hierzu zählen auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit oder zur Schule. Der D-Arzt steht dabei für „an der besonderen Heilbehandlung beteiligt“. Es kommen also nur Fälle zur Anwendung bei denen eine gesetzliche Unfallversicherung (gewerbliche BG, landwirtschaftliche BG, gesetzliche Unfallkasse) die Kosten der Behandlung übernimmt. Die Bestimmung zum D-Arzt setzt bestimmte Qualifikationen (Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie) sowie bestimmte räumliche Gegebenheiten (septischer/aseptischer Eingriffsraum, Röntgenanlage etc.) voraus.